Rechtsprechung
BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1836
Zeitaufwand des Betreuers für die Verfolgung seines Vergütungsanspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Zeitaufwand des Betreuers für die Verfolgung seines Vergütungsanspruchs
Verfahrensgang
- LG Regensburg - 7 T 159/99
- AG Kelheim, 12.11.1997 - XVII 150/97
- LG Regensburg, 28.04.1998 - 7 T 4/98
- BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 145/98
- BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1233
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Zeitaufwand eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99
Dem Berufsbetreuer sind danach die Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung der Aufgaben im übertragenen Aufgabenkreis für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47). - OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers
Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99
Zu Recht hat es den Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig angesehen (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 ; LG Saarbrücken BtPrax 1997, 124 ). - BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 129/93
Arm ; Fixieren; Betreuter; Ernährung; Magensonde; Herausziehen; Gefahr; …
Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99
Für Tätigkeiten außerhalb der Befugnisse des Betreuers besteht dagegen keine Vergütungspflicht gemäß §§ 1908i, 1836 BGB (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6). - LG Saarbrücken, 16.01.1997 - 5 T 593/96
Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99
Zu Recht hat es den Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig angesehen (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 ; LG Saarbrücken BtPrax 1997, 124 ).
- BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
Pflichten eines Betreuers
Ebenso wie der Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1233 und 1606) dient die Erstellung der Dokumentation der Tätigkeitszeiten nicht der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Betreuer, sondern allein seinem eigenen Interesse. - OLG Naumburg, 11.04.2001 - 8 Wx 1/01
Vergütung des Betreuers - Durchsetzung des Vergütungsanspruchs
Es durfte den Zeitaufwand des Betreuers für die Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig ansehen (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1233 f., 1606 f.; OLG Schleswig, FamRZ 1999, 462 [jeweils zu § 1836 BGB a.F.]). - OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 2 UF 90/15
Vergütungsanspruch der Ergänzungspflegerin für Prüfung einer Dolmetscherrechnung
So hat das BayObLG (FamRZ 1999, 1233, zitiert nach Juris Rdn. 8) lediglich die Kosten für die Durchsetzung des Vergütungsanspruches als nicht vergütungsfähig angesehen, weil insoweit der dortige Betreuer bei Geltendmachung des Vergütungsanspruches seinen eigenen finanziellen Interessen folge und damit nicht im Rahmen der ihm vom Gericht übertragenen Aufgaben für den Betroffenen tätig werde.
- OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 25 Wx 129/03
Feststellung der Mittellosigkeit eines Betreuten
Zu Recht hat das Landgericht die Tätigkeiten der Betreuerin im Zusammenhang mit der Geltendmachung ihres Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse nicht als Betreuungsgeschäfte, sondern als Handlungen im eigenen Interesse der Betreuerin angesehen, die als solche nicht vergütungsfähig sind (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1233, 1234 und 1606; OLG Schleswig FamRZ 1999, 462). - AG Nettetal, 10.04.2000 - 9 XVII 21/00
Zubilligung einer festen Vergütung für den Verfahrenspfleger; Notwendigkeit der …
Ausdrücklich unberücksichtigt bleibt dabei der Zeitaufwand des Verfahrenspflegers für die Verfolgung des Vergütungsanspruchs selbst (Bay ObLG FamRZ 99, 1233), der bei der üblichen Verfahrensweise des Bezirksrevisors beim Landgericht Krefeld (Stellungnahme zur beabsichtigten Zubilligung einer Pauschale, Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts, Stellungnahme zur beabsichtigten Festsetzung der Vergütung, Rechtsmittel gegen den Festsetzungsbeschluss, Gegenvorstellung gegen die Beschlüsse der Beschwerdekammer) fast dem Zeitaufwand entspricht, den der Verfahrenspfleger im eigentlichen Betreuungsverfahren erbringen muss. - LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02
Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben …
Für Tätigkeiten außerhalb der Befugnisse des Betreuers besteht dagegen keine Vergütungspflicht (BayObLG, FamRZ 1999, 1233) und keine Pflicht zum Aufwendungsersatz. - LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04
Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur …
Zu prüfen ist vielmehr, ob die fragliche Tätigkeit noch in den Bereich der rechtlichen Betreuung fällt und ob ein sachgerecht urteilender Betreuer sie unter den gegebenen Umständen nach Art und Umfang für notwendig halten durfte (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1233 (1234); BayObLG FamRZ 1999, 465; BayObLG OLGR 1999, 52 (53); OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128); denn § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG bestimmt insoweit ausdrücklich, dass aus der Staatskasse nur die zur Betreuung "aufgewandte und erforderliche Zeit" zu vergüten ist (vgl. dazu auch: OLG Braunschweig OLGR 2001, 80 (81); SchlHOLG OLGR 2000, 177 (179)).